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Spezielle Fahrzeuge des Internet-Diensteanbieters Google fahren seit einigen Monaten erneut durch Städte und Gemeinden Baden-Württembergs, um Straßen und Gebäude aufzunehmen. Die Fotos werden später unter Google Street View im Internet veröffentlicht.

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Wesentliche datenschutzrechtliche Anforderungen, die an ein solches Angebot zu richten sind, haben die obersten Datenschutzaufsichtsbehörden im November 2008 in ihrem Beschluss zur datenschutzrechtlichen Bewertung von digitalen Straßenansichten im Internet zusammenge-fasst. (Zu finden unter: www.im.baden-wuerttemberg.de/de/Beschluesse/167281.html)
Auf Drängen der Datenschutzaufsichtsbehörden hat sich Google inzwischen bereit erklärt, diesen Anforderungen Rechnung zu tragen und zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen unter anderem folgende Maßnahmen zu ergreifen:
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- Das Unternehmen informiert die Öffentlichkeit rechtzeitig darüber, in welchen Ortschaften in der nächsten Zeit Straßen- und Gebäudeaufnahmen erfolgen. Eine Liste dieser Städte und Gemeinden ist im Internet unter maps.google.de/intl/de/help/maps/streetview/faq.html zu finden. Da in einem Fall festgestellt wurde, dass Aufnahmen in einer nicht in der Liste enthaltenen Stadt gefertigt wurden, haben die Datenschutzaufsichtsbehörden Google aufgefordert, nur in Orten zu fotografieren, für die dies zuvor angekündigt wurde.
- Wer nicht damit einverstanden ist, dass Fotos seines Hauses oder seiner Wohnung im Internet veröffentlicht werden, kann gegenüber dem Unternehmen dagegen Widerspruch einlegen. Das Unternehmen sicherte dabei zu, dass rechtzeitig eingehende Widersprüche noch vor der Veröffentlichung berücksichtigt werden. Darüber hinaus ist auch nach der Veröffentlichung noch ein Widerspruch möglich. Nähere Hinweise des Unternehmens hierzu finden sich ebenfalls unter maps.google.de/intl/de/help/maps/streetview/faq.html.
- Gesichter fotografierter Personen werden automatisch unkenntlich gemacht („verpixelt“). Hierzu ist kein Widerspruch der Betroffenen erforderlich.
- Fotografierte Kfz-Kennzeichen werden ebenfalls automatisch unkenntlich gemacht („verpixelt“). Hierzu ist kein Widerspruch der Betroffenen erforderlich.
Ein Musterschreiben für etwaige Beschwerden und Widersprüche an die Firma Google Germany GmbH kann als pdf-Datei am rechten Rand heruntergeladen werden.

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